Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
Seit 1951 ist diese Hauptuntersuchung in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
Seit einiger Zeit ist die Abgasuntersuchung auch Bestandteil der HU.
Fahrzeugart |
1. Untersuchung nach der Erstzulassung |
weitereUntersuchungs- intervalle
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PKW |
36 Monate | 24 Monate |
Taxis und Mietfahrzeuge |
12 Monate | 12 Monate |
Motorräder/Leichtkrafträder |
24 Monate | 24 Monate |
Anhänger bis 750 kg |
36 Monate | |
Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht u. Wohnanhänger |
24 Monate | |
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht |
12 Monate | 12 Monate |
LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht |
24 Monate | 24 Monate |
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht |
12 Monate | 12 Monate |
Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) |
2 mal wöchentlich ist die DEKRA bei uns im Haus
- in der Regel am Dienstag und am Freitag.
- Abnahmen von PKW, Anhängern, Wohnwagen mit Gasprüfung und auch Trecker führen wir gerne für Sie durch.
Bitte möglichst einen Termin vereinbaren um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.