Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

Seit 1951 ist diese Hauptuntersuchung in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.

Seit einiger Zeit ist die Abgasuntersuchung auch Bestandteil der HU.

Fahrzeugart

1. Untersuchung nach der Erstzulassung

weitere

Untersuchungs- intervalle

 

PKW

    36 Monate     24 Monate

Taxis und Mietfahrzeuge

    12 Monate     12 Monate

Motorräder/Leichtkrafträder

    24 Monate     24 Monate

Anhänger bis 750 kg

    36 Monate

Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht u. Wohnanhänger

    24 Monate

Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht

    12 Monate     12 Monate

LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht

    24 Monate     24 Monate

LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht

    12 Monate     12 Monate

Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze)

 

2 mal wöchentlich ist die DEKRA bei uns im Haus  

  • in der Regel am Dienstag und am Freitag.
  • Abnahmen  von PKW, Anhängern, Wohnwagen mit Gasprüfung und auch Trecker führen wir gerne für Sie durch.

Bitte möglichst einen Termin vereinbaren um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.